
Der Zweckverband ist nach dem Eichgesetz verpflichtet, routinemäßig die Wasserzähler auszutauschen.
Die Auswechslung ist ab Mitte März vorgesehen und erfolgt durch die Bediensteten des Zweckverbandes
Für die Austauschaktion entstehen Ihnen keine Kosten (ausgenommen sind hiervon evtl. zusätzlich notwendige Reparaturarbeiten).
Bitte ermöglichen Sie den Beauftragten einen problemlosen Zugang zum Wasserzähler.