Fälligkeit 2. Rate Verbesserungsbeiträge

Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgung – Hinweis zur Fälligkeit der zweiten Vorauszahlung am 02.05.2025

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe möchte darauf hinweisen, dass die zweite Rate des Verbesserungsbeitrags für die Wasserversorgung am 02.05.2025 fällig wird.  Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie keine Frist versäumen, können Sie die zweite Rate bereits jetzt oder zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem 02.05.2025 überweisen. Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt das Kassenzeichen (PK/Obj.Nr.) an, damit Ihre Zahlung zugeordnet werden kann. Das Kassenzeichen, die Höhe des Betrags sowie die Bankverbindung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe finden Sie auf der ersten Seite des Vorauszahlungsbescheids.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.