Ausweisung von Lohnkostenanteilen für Herstellungs- und Verbesserungsbeitragsbescheide

Wir verweisen hier auf die Rn. 2 des Anwenderschreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 01.09.2021:

Für Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nicht nur einzelnen Haushalten, sondern allen an den Maßnahmen der öffentlichen Hand beteiligten Haushalten zugutekommen, ist eine Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen (z. B. Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes oder Erschließung einer Straße). Insoweit fehlt es an einem räumlich-funktionalen Zusammenhang der Handwerkerleistungen mit dem Haushalt des einzelnen Grundstückseigentümers (BFH-Urteil vom 21. Februar 2018, BStBl II S. 641).“

Folglich erübrigt sich die Ausweisung von Lohnkostenanteilen auf Herstellungs-, Verbesserungs- und/oder Erneuerungsbeitragsbescheiden.