In den Ortschaften Hallerndorf, Pautzfeld und Willersdorferfolfgt ab Mitte März der Austausch der Wasserzähler. Der Zweckverband ist nach dem Eichgesetz verpflichtet, diese routinemäßig auszutauschen. Für die Austauschaktion entstehen keine Kosten (ausgenommen sind hiervon evtl. zusätzlich notwendige Reparaturarbeiten), die Arbeiten erledigen die Bediensteten des Zweckverbandes.
Bitte ermöglichen Sie den Beauftragten einen problemlosen Zugang zum Wasserzähler.

