Bestandserfassung von Grundstücks- und Geschossflächen

Das vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe beauftragte Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim führt ab dem 16.03.2026 im gesamten Verbandsgebiet Vermessungen bzw. Aktualisierungen der vorhandenen Geschossflächen durch.

Die Vermessungen sind erforderlich, um die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschoßflächen für die Herstellungsbeiträge der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung des ZWE´s zu erfassen. Parallel zu diesen Erfassungen sollen auch die Beitragsflächen der öffentlichen Abwassereinrichtungen der jeweiligen Mitgliedsgemeinden aktualisiert werden. 

Da die letzten Bestandserfassungen vom Fachbüro im Jahr 2023 durchgeführt wurden, müssen nun lediglich die seitdem beitragsrelevanten Veränderungen ( wie z.B. Neubauten, sowie An- oder Umbauten an bestehenden Wohnhäusern) erfasst werden.

Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt. Für diese Vermessungsarbeiten fallen für die Grund­stückseigentümer/-innen keinerlei Kosten an.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die betreffenden Wohngebäude von außen vermessen werden; hierzu muss in der Regel nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen ermitteln zu können.

Die Rechtsgrundlage, wonach der Verband – bzw. im Auftrag handelnde Vertreter – Grundstücke betreten und Geschossflächen bei Gebäuden vermessen dürfen, ergibt sich aus Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit §§ 99 ff. der Abgabenordnung.

Bitte gestatten Sie den Vermessern Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durch­führen. Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten (Ausweisen) ausgestattet und informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich.