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Übermittlung der Zählerstände

Selbstablesung der Wasserzähler
Die Übermittlung der Wasserzählerstände für die jährliche Verbrauchsgebührenabrechnung erfolgt jeweils nur am Ende des Jahres.

Hierzu erhält jeder Grundstückseigentümer/Gebührenschuldner Mitte Dezember einen Ablesebrief in dem er zur Übermittlung seines Wasserzählerstandes gebeten wird.

Online Übermittlung Ihres Zählerstandes

Zur Übermittlung Ihres Zählerstandes verwenden Sie bitte das Online-Formular

Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung erst ab dem 08. Dezember 2023 bis spätestens 07. Januar 2024 möglich ist. Ab dem 08. Januar 2024 kann die Zählerkarte nur noch nachträglich in Papierform abgegeben werden. Wir können nicht gewährleisten, dass die nach dem 07. Januar 2024 eigehenden Zählerstände bertücksichtigt werden.

Datenschutzinformationen zur Übermittlung Ihres Zählerstandes

Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Verwaltung die Firma komuna GmbH https://www.komuna-web.de/ 84032 Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendung wird entsprechen auf die Systeme der komuna GmbH (serviceportal.komuna.net/) verlinkt.
Sie können sich anhand des Zertifikates davon überzeugen, das Sie auf dem richtigen Server verlinkt wurden. Diese Online-Anwendung ist über das HTTPS-Protokoll verschlüsselt, die Schlüsselstärke beträgt je nach eingesetztem Browser 128-Bit bzw. 256-Bit.

Die erhobenen Daten werden zur Zuordnung der Zählernummer und dem Objekt (Str., Hausnummer) von der Kommune an die Applikationen Wasserzähler-Online verschlüsselt zur komuna GmbH übertragen. Der angefragte Name und Vorname dient rein der Personalisierung des erzeugten PDFs, dass Ihnen zur Bestätigung der Übermittlung Ihres Zählerstandes generiert wird. Ihre Daten (Zählernummer, Zählerstand, Ablesedatum) bleiben solange gespeichert, bis sie durch das Hochladen einer neuen Datei überschrieben werden.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.