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Information des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe

Absenkung Umsatzsteuer ab 01.07.2020 bis 31.12.2020

Der Gesetzgeber hat zur konjunkturellen Unterstützung aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie eine halbjährige Absenkung der Umsatzsteuersätze auf 16% Regelsteuersatz bzw. 5% ermäßigten Steuersatz beschlossen.

Da Wasserlieferungen grundsätzlich mit der Jahresverbrauchsablesung erfolgen, profitieren alle Anschlussnehmer von der Steuersatzsenkung auf 5% für das gesamte Jahr 2020.

In der Umsetzung der Abrechnungen bereitet diese zeitlich begrenzte Steuersatzsenkung allerdings Probleme. Daher bedienen wir uns der Abrechnungserleichterungen, die das BMF für Energie- und Wasserversorger vorgesehen hat:

Alle Abschlagszahlungen der zweiten Jahreshälfte (01.07. und 01.10.) werden zunächst weiterhin mit 7 % eingezogen. Anschlussnehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können aus diesen Abschlägen Vorsteuer in Höhe von 7 % geltend machen.

Mit der Endabrechnung für das Jahr 2020 wird die Umsatzsteuer für alle Anschlussnehmer und für den gesamten Jahresverbrauch 2020, tatsächlich für alle Monate des Jahres 2020, auf den geminderten Steuersatz von 5 % korrigiert. Überzahlte Beträge werden Ihnen mit der Jahresabrechnung erstattet.

Umsatzsteuerlich bedeutet das für Anschlussnehmer mit Vorsteuerabzugsberechtigung und deren Buchhaltung, dass mit der Jahresrechnung 2020 alle Abschläge in 2020 zu stornieren und die Jahresverbrauchsabrechnungen mit 5% Vorsteuerabzug neu einzubuchen sind.

Diesen Aufwand können wir Ihnen leider nicht ersparen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Ihr

 

Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe

Diese Erklärung spiegelt den derzeitigen Rechtsstand wider und gilt unter dem Vorbehalt künftiger Änderungen.