
Information des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe
Fälligkeit der 2. Rate Verbesserungsbeiträge - 31. August 2011
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe weist alle Grundstücksbesitzer auf die Fälligkeit der 2. Rate für die Verbesserungsbeiträge für
die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung hin.
Alle Grundstückseigentümer haben den Bescheid mit Schreiben vom 25.10.2010 erhalten. In diesem wurde die Aufteilung des Gesamtbetrages auf drei Zahlungsraten aufgeführt. Zudem wurden die Zahlungsziele mitgeteilt. Die 1. Rate war bereits am 30.11.2010 fällig.
Für die 2. Rate gilt der 31. August 2011. Sie werden gebeten, diesen Termin nicht zu verpassen.
Mit einer sehr guten Zahlungsmoral haben die Grundstückeigentümer die erste Rate überwiesen. Bitte nehmen Sie zur Fälligkeit Ihren Verbesserungsbeitragsbescheid zur Hand und überweisen mit Angabe der vierstelligen Rechnungsnummer die 2. Rate auf eines der angegebenen Konten.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Johann Kalb
Verbandsvorsitzender
